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Der Kreis Allenstein

Das Entstehen des Landkreises Allenstein.
Das Wartenburger Gebiet stand seit 1254 unter der Landeshoheit des ermländischen Fürstbischofs, das Amt Allenstein und Umgebung seit 1288 unter der Hoheit des Frauenburgen Domkapitels. Beide Amter gerieten im Zuge der verlorenen Schlacht von Tannenberg im Jahre 1410 am 14. Oktober 1466 unter polnische Lehnshoheit. Ohne ihren bisherigen souveränen Landesherren, dem Fürstbischof oder dem Domkapitel des Ermlandes entfremdet zu sein. Mit der polnischen Teilung im Jahre 1772, durch die das Ermland an den Staat Preußen fiel, bildeten die Ämter Allenstein und Wartenburg einen Teil des neuen Kreises Heilsberg, der zum Regierungsbezirk Königsberg kam. Im Jahre 1817 wurden die beiden Ämter und Dekanate Allenstein und Wartenburg von dem Kreis Heilsberg losgelöst, und es entstand aus ihnen der Kreis Allenstein mit Sitz in Allenstein und einem Landrat an der Spitze. Die Stadtgemeinde Allenstein schied aufgrund des Vertrages vom 17. Februar 1910 am 1. April 1910 aus dem Kreis Allenstein und wurde kreisfreie Stadt. Danach nannten sich der bisherige Kreis Allenstein Landkreis Allenstein und die Stadt Stadtkreis Allenstein. Der Sitz des neuen Landkreises blieb weiterhin in Allenstein. An seiner Spitze stand nach wie vor der Landrat, während die selbständige Stadt Allenstein fortan von einem Oberbürgermeister verwaltet wurde. Der Landrat führte seine Amtsgeschäfte vom Kreishaus an der Alle aus. Der Oberbürgermeister verlegte im Jahre 1915 seinen Amtssitz vom historischen Rathaus in der Altstadt in das neu errichtete imposante Rathaus im Herzen der größer gewordenen Stadt. Stadt- und Landkreis Allenstein gehörten zuletzt zu dem im Jahre 1905 aus Teilen der Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen neu entstandenen Regierungsbezirk Allenstein mit Sitz in Allenstein.Die Gebäude des alten und des neuen Rathauses sowie des Kreishauses und das „Regierungspräsidium" haben beide Weltkriege überstanden.
Horst H. Tugu
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Aktualisiert am 20.07.2010

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